„Angelfreunde Leezen e.V.“ 

Herzlich Willkommen

Neversdorfer See


Der Neversdorfer See ist ein im Kreis Segeberg gelegenes Stillgewässer. Der ungefähr 84 Hektar große und bis zu 9,5 Meter tiefe See liegt zwischen den Orten Leezen, Neversdorf und Bebensee. Die Uferzonen sind meist von Wiesen, Feldern und einzelnen Gehölzen gesäumt. In den anliegenden Orten finden sich öffentliche Badestellen.

Geangelt wird auf Aal, Zander, Barsch, Brassen, Karpfen, Schlei, Hecht und Weißfisch. 

Eigentümer sind jeweils zu 10% die Gemeinden Leezen, Neversdorf, Bebensee, Schwissel und Gr. Niendorf sowie zu 50% eine Privatperson.

Das Befahren des Neversdorfer Sees mit Motorbooten ist nicht gestattet. Zulassungen gibt es ausschließlich für kleine Ruder-, Tret- und Segelboote.  

Die Nutzung des Sees mit Booten aller Art – auch Surfbretter und Stand Up Paddle Boards (SUP) – ist kostenpflichtig. 

Das Befischen des Sees ist ebenfalls kostenpflichtig.

Die Gebühren könnt ihr der unten angehängten Preisliste entnehmen.

Gebühren Neversdorfer See 2023
Neversdorfer-See_Nutzungsentgelte-2023.pdf (10.78KB)
Gebühren Neversdorfer See 2023
Neversdorfer-See_Nutzungsentgelte-2023.pdf (10.78KB)


Die Erlaubnisscheine werden nach vorheriger telefonischer Anmeldung (04552-99770) aktuell nur in der Amtsverwaltung Leezen, Hamburger Straße 28, 23816 Leezen ausgestellt.

!!!Wegen der neuen Erhebung der Mehrwertsteuer auf Erlaubnisscheine sind aktuell keine Ausgaben mehr an den folgenden Stellen möglich:!!!

1. Hotel und Restaurant Teegen, Heiderfelder Str. 5 in Leezen
2. Gasthof, Hotel und Restaurant Waidmann’s Ruh, Hauptstr. 69 in Neversdorf)

Sollte ein Erwerb an den beiden Stellen wieder möglich sein, werden wir euch die Information hier zur Verfügung stellen.


Tiefenkarte