Neversdorfer See
Der Neversdorfer See ist ein im Kreis Segeberg gelegenes Stillgewässer. Der ungefähr 84 Hektar große und bis zu 9,5 Meter tiefe See liegt zwischen den Orten Leezen, Neversdorf und Bebensee. Die Uferzonen sind meist von Wiesen, Feldern und einzelnen Gehölzen gesäumt. In den anliegenden Orten finden sich öffentliche Badestellen.
Geangelt wird auf Aal, Zander, Barsch, Brassen, Karpfen, Schlei, Hecht und Weißfisch. Eigentümer sind jeweils zur Hälfte die Gemeinde Leezen und eine ortsansässige Privatperson.
Das Befahren des Neversdorfer Sees mit Motorbooten ist nicht gestattet. Zulassungen gibt es ausschließlich für kleine Ruder-, Tret- und Segelboote.
Die Nutzung des Sees mit Booten aller Art – auch Surfbretter und Stand Up Paddle Boards (SUP) – ist kostenpflichtig.
Das Befischen des Sees ist ebenfalls kostenpflichtig.
Die Gebühren könnt ihr der unten angehängten Preisliste entnehmen.
Die Erlaubnisscheine werden nach vorheriger telefonischer Anmeldung (04552-99770) in der Amtsverwaltung Leezen, Hamburger Straße 28, 23816 Leezen ausgestellt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Tagesscheine an folgenden Stellen zu erwerben:
1. Hotel und Restaurant Teegen, Heiderfelder Str. 5 in Leezen
2. Gasthof, Hotel und Restaurant Waidmann’s Ruh, Hauptstr. 69 in Neversdorf