Neversdorfer See
Der Neversdorfer See ist ein im Kreis Segeberg gelegenes Stillgewässer. Der ungefähr 84 Hektar große und bis zu 9,5 Meter tiefe See liegt zwischen den Orten Leezen, Neversdorf und Bebensee. Die Uferzonen sind meist von Wiesen, Feldern und einzelnen Gehölzen gesäumt. In den anliegenden Orten finden sich öffentliche Badestellen.
Geangelt wird auf Aal, Zander, Barsch, Brassen, Karpfen, Schlei, Hecht und Weißfisch.
Eigentümer waren bis 2024 jeweils zu 10% die Gemeinden Leezen, Neversdorf, Bebensee, Schwissel und Gr. Niendorf sowie zu 50% eine Privatperson. Im Juni 2024 kaufte die Gemeinde Leezen die 50% aus privater Hand. Damit können die Gemeinden den Neversdorfer See als Naherholungsort erhalten.
Das Befahren des Neversdorfer Sees mit Motorbooten ist nicht gestattet. Zulassungen gibt es ausschließlich für kleine Ruder-, Tret- und Segelboote. Nur die bestellten Seeaufseher und mit einer Ausnahmegenehmigung ist das Befahren mit einem E-Motor zulässig.
Die Nutzung des Sees mit Booten aller Art – auch Surfbretter und Stand Up Paddle Boards (SUP) – ist kostenpflichtig.
Das Befischen des Sees ist ebenfalls kostenpflichtig.
Die Gebühren könnt ihr der unten angehängten Preisliste entnehmen.
Die Erlaubnisscheine werden nach vorheriger telefonischer Anmeldung (04552-99770) aktuell in der Amtsverwaltung Leezen, Hamburger Straße 28, 23816 Leezen ausgestellt. Ebenso ist es möglich über die Website HEJFISH.COM Erlaubnischeine zu erwerben.